Für Fachbetriebe
Als Fachbetrieb Badanfragen erhalten
Dieses Portal nimmt Anfragen für Badsanierungen entgegen und gibt jede an einen passenden Fachbetrieb weiter, der das Gebiet des Objekts bedient. Den Betrieb suchen wir aus, nachdem die Anfrage eingegangen ist; die anfragende Person willigt in die Weitergabe an einen geeigneten Fachbetrieb ein und wählt ihn nicht selbst aus. Daraus folgt der gesamte Zuschnitt dieser Zusammenarbeit.
Diese Seite beschreibt, was in einer Anfrage steht, wie die Verteilung funktioniert und welche Angaben wir für die Aufnahme brauchen. Konditionen besprechen wir im Gespräch.
- Kostenlos und unverbindlich
- Wir suchen den Fachbetrieb
- Keine Weitergabe ohne Häkchen
Lieber schreiben? info@badsanierung-fachbetriebe.de
Was in jeder Anfrage steht
Sechs Angaben sind Pflicht, alles Weitere freiwillig. Der Schnitt folgt einer Regel: Pflicht ist nur, was eine Anfrage kalkulierbar macht — jedes zusätzliche Pflichtfeld kostet Anfragen, und eine geratene Angabe ist schlechter als eine offene.
Sanierungsumfang
- Pflicht
- Pflicht
- Wofür Sie sie brauchen
- Komplettbad, Teilsanierung, Wanne zu Dusche, Dusche, Gäste-WC, nur Oberflächen — oder ausdrücklich offen
Raumgröße in Stufen
- Pflicht
- Pflicht
- Wofür Sie sie brauchen
- unter 4, 4 bis 6, 6 bis 9, über 9 Quadratmeter oder „weiß ich nicht genau“
Zeitraum
- Pflicht
- Pflicht
- Wofür Sie sie brauchen
- so bald wie möglich, drei Monate, sechs Monate, später, oder Angebotssammlung
Postleitzahl und Ort
- Pflicht
- Pflicht
- Wofür Sie sie brauchen
- steuert die Zuordnung: Sie erhalten nur Anfragen aus den Postleitzahlbereichen, die Sie angegeben haben
Name und ein Rückweg
- Pflicht
- Pflicht
- Wofür Sie sie brauchen
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse — eines von beiden genügt
Ausstattungslinie, Sanitärwunsch, Rolle am Objekt, Bestandslage, Nachricht
- Pflicht
- freiwillig
- Wofür Sie sie brauchen
- Leitungslage, Altbau, Bad ohne Fenster, Grundrissänderung, mehrere Bäder — die Angaben, an denen die Spanne hängt
Kommt die Anfrage über den Budget- und Bauzeitplaner, steht im Nachrichtenfeld zusätzlich eine Zusammenfassung des durchgerechneten Falls — sichtbar für die anfragende Person und von ihr änderbar.
Was wir bewusst nicht erheben
Diese Felder gibt es nicht — sie würden die Anfrage rechtlich belasten, ohne sie besser zu machen:
- Keine Angaben zu Gesundheit, Pflegegrad oder Bewegungseinschränkung. Das wären Daten nach Art. 9 DSGVO; gefragt wird ausschließlich nach dem Objekt.
- Kein Foto-Upload. Fotos kommen per E-Mail; die Adresse nennt das Formular.
- Keine Bonitäts- oder Budgetabfrage. Die Ausstattungslinie steht ohne Preisangabe zur Auswahl.
- Keine Weitergabe an mehr als einen Betrieb je Anfrage und an niemanden sonst.
Wie eine Anfrage zu Ihnen kommt
Der Weg ist in der Software festgelegt und nicht verhandelbar:
1. Anfrage geht ein
Die anfragende Person füllt das Formular aus. Das Kästchen für die Weitergabe an einen geeigneten Fachbetrieb ist Pflicht und nicht vorangekreuzt; das zweite, für die telefonische Kontaktaufnahme, ist freiwillig. Beide werden serverseitig geprüft.
2. Wir suchen den Betrieb
Die Auswahl geschieht nach dem Absenden — die anfragende Person nennt keinen Betrieb und bekommt vorher keinen genannt. Maßgeblich sind Gebiet, Umfang und Zeitraum aus dem Formular.
3. Ein Betrieb je Anfrage
Dieselbe Anfrage geht nicht an mehrere Betriebe. Wer sie erhält, hat sie exklusiv — und kann sie deshalb ernsthaft kalkulieren.
4. Sie melden sich direkt
Der Kontakt läuft zwischen Ihnen und der anfragenden Person. Telefonisch nur, wenn die entsprechende Einwilligung vorliegt; sie wird mit übergeben.
5. Der Vertrag entsteht ohne uns
Angebot, Auftrag, Ausführung und Abrechnung liegen zwischen Ihnen und Ihrer Kundschaft. Wir sind daran nicht beteiligt und am Auftragswert nicht.
Was wir für die Aufnahme brauchen
Die ersten drei Angaben entscheiden darüber, welche Anfragen bei Ihnen landen — sie sind keine Formsache:
- Den vollständigen Firmennamen in der Schreibweise, unter der Sie auftreten.
- Den Sitz des Betriebs — Ort und Anschrift.
- Die Postleitzahlbereiche, die Sie bedienen, als Vorwahlziffern der Postleitzahl.
- Die Gewerke, die Sie selbst ausführen, und die, die Sie über Nachunternehmer abdecken.
- Eine Ansprechperson mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer für die Übergabe der Anfragen.
- Die Angabe, ob Sie Anfragen auch außerhalb Ihres Kerngebiets annehmen — sonst bleibt es bei den genannten Bereichen.
Was diese Zusammenarbeit nicht ist
Sie ist keine Gebietsexklusivität. Die einzelne Anfrage geht zwar an genau einen Betrieb, aber ein Postleitzahlbereich wird nicht für einen Betrieb reserviert. Ob aus der Anfrage ein Auftrag wird, entscheidet die anfragende Person nach Ihrem Angebot. Wir empfehlen keinen Betrieb, sortieren keine Reihenfolge nach Zahlung und bewerten niemanden.
Sie ist auch keine Zusage über Menge oder Zeitpunkt. Wie viele Anfragen aus einem Gebiet kommen, hängt an Nachfrage, Jahreszeit und Sichtbarkeit der Seiten — dazu geben wir keine Prognose ab. Und sie ist keine Provisionsvereinbarung: Vergütet wird die Anfrage, nicht der Auftrag; am Auftragswert sind wir nicht beteiligt.
Was wir umgekehrt nicht vorgeben: Ihre Preise, Ihre Angebotsform, Ihre Termine und die Art, wie Sie mit Ihrer Kundschaft sprechen. Wir liefern eine Anfrage mit dokumentierter Einwilligung — alles Weitere ist Ihr Geschäft.
Häufige Fragen
An wie viele Betriebe geht eine Anfrage?
An genau einen. Die Auswahl geschieht nach dem Absenden und richtet sich nach Gebiet, Umfang und Zeitraum; die anfragende Person willigt in die Weitergabe an einen geeigneten Fachbetrieb ein, ohne ihn vorher zu kennen.
Was kostet eine Anfrage?
Vergütet werden wir von dem Fachbetrieb, an den wir weitergeben, nicht von der anfragenden Person; was eine Anfrage kostet, wird vor der Aufnahme schriftlich vereinbart. Eine Beteiligung am Auftragswert gibt es nicht — der Preis hängt an der Anfrage, nicht am Ergebnis.
Welche Betriebe werden aufgenommen?
Aufgenommen werden Betriebe für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerbetriebe sowie Anbieter, die eine Badsanierung als Komplettleistung ausführen. Maßgeblich ist, dass der Betrieb die angefragten Leistungen selbst oder über benannte Nachunternehmer erbringt.
Muss ich auf jede Anfrage ein Angebot abgeben?
Eine Anfrage verpflichtet zu nichts. Passt ein Vorhaben nicht zu Ihrem Gebiet, Ihrer Auslastung oder Ihren Gewerken, geben Sie kein Angebot ab — sagen Sie uns nur kurz ab. Weil die Anfrage exklusiv bei Ihnen liegt, wartet die anfragende Person sonst auf eine Rückmeldung, die nicht kommt; mit Ihrer Absage suchen wir einen anderen Betrieb.
