Ratgeber
Bad selbst renovieren: was in Eigenleistung geht und was nicht
In Eigenleistung möglich sind Abbruch und Entsorgung, Malerarbeiten, die Montage von Möbeln und Zubehör sowie die Endreinigung. Nicht in Eigenleistung möglich sind Arbeiten an der Trinkwasser- und der Elektroinstallation: Diese Anlagen dürfen nur von einem Unternehmen errichtet, geändert und instand gehalten werden, das im Installateurverzeichnis des jeweiligen Netzbetreibers eingetragen ist.
Dazwischen liegt die Abdichtung — technisch keine verbotene Arbeit, aber die eine, deren Fehler erst Jahre später und dann im Bauteil sichtbar wird. Diese Seite geht die Gewerke einzeln durch, nennt zu jeder Grenze die Fundstelle und sagt, wie sich Eigenleistung mit einem Betrieb sauber verzahnen lässt.
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Gewerk für Gewerk: was in Eigenleistung geht
Die mittlere Spalte beantwortet die Frage, die rechte sagt, woran es hängt.
Alte Objekte ausbauen, Fliesen abschlagen
- In Eigenleistung
- Möglich
- Woran es hängt
- Staub, Gewicht und Entsorgung. Vorher Wasser absperren und prüfen, ob Leitungen in der Wand liegen.
Bauschutt entsorgen
- In Eigenleistung
- Möglich
- Woran es hängt
- Bauschutt gehört nicht in den Hausmüll; Annahmestellen und Container richten sich nach dem kommunalen Abfallrecht.
Wasserleitungen ändern oder anschließen
- In Eigenleistung
- Nicht möglich
- Woran es hängt
- Die Trinkwasseranlage darf nur ein in das Installateurverzeichnis des Wasserversorgers eingetragenes Unternehmen errichten oder ändern.
Elektroleitungen legen, Steckdosen setzen
- In Eigenleistung
- Nicht möglich
- Woran es hängt
- Für die Elektroanlage gilt dieselbe Eintragungspflicht beim Netzbetreiber; im Bad kommen die Schutzbereiche nach DIN VDE 0100-701 hinzu.
Abdichtung im Nassbereich
- In Eigenleistung
- Technisch möglich, fachlich heikel
- Woran es hängt
- Der Aufbau richtet sich nach der Wassereinwirkungsklasse (DIN 18534). Ein Fehler zeigt sich erst im Bauteil und ist dann nur durch Rückbau zu beheben.
Fliesen verlegen
- In Eigenleistung
- Möglich
- Woran es hängt
- Ebener, tragfähiger Untergrund und die passende Verlegeart. Der Schnitt an Ecken, Ablauf und Durchbrüchen ist der Teil, der Übung verlangt.
Wände und Decke streichen
- In Eigenleistung
- Möglich
- Woran es hängt
- Feuchtebeständige Beschichtung wählen; die Reihenfolge mit den anderen Gewerken abstimmen.
Sanitärobjekte montieren
- In Eigenleistung
- Teilweise
- Woran es hängt
- Möbel, Spiegel und Zubehör ja. Der Anschluss an Zu- und Abwasser gehört zur Installation und damit zum eingetragenen Betrieb.
Silikonfugen ziehen
- In Eigenleistung
- Möglich
- Woran es hängt
- Alte Fuge restlos entfernen, Flanken trocken und fettfrei. Die Fuge ist eine Wartungsfuge und keine Abdichtung.
Quelle: § 12 Abs. 2 AVBWasserV (Trinkwasseranlage), § 13 Abs. 2 NAV (Elektroanlage), DIN 18534 (Abdichtung von Innenräumen), DIN VDE 0100-701 (Räume mit Badewanne oder Dusche) · Stand Rechtsstand September 2026
- Verbundabdichtung
- Eine im Verbund mit dem Fliesenbelag aufgebrachte Abdichtungsschicht, die unmittelbar auf dem Untergrund liegt und mit dem Belag verklebt wird — sie hält das Wasser vom Bauteil fern, nicht die Fliese.
- Sie ist die Schicht, die niemand sieht und die niemand nachträglich prüfen kann. Welche Flächen sie bekommen und wie sie aufgebaut sein muss, richtet sich nach der zu erwartenden Beanspruchung; DIN 18534 ordnet Innenräume dazu in Wassereinwirkungsklassen ein. Für Eigenleistung heißt das: Wer die Abdichtung selbst macht, übernimmt das Risiko für den Teil des Bades, dessen Fehler man erst am durchfeuchteten Bauteil bemerkt — und der Rückbau kostet dann mehr als die Abdichtung gekostet hätte.
Quelle: DIN 18534 — Abdichtung von Innenräumen · Stand Stand September 2026
Eigenleistung und Betrieb verzahnen
Wer Teile selbst macht, arbeitet nicht neben dem Betrieb, sondern in dessen Zeitplan. Diese vier Schritte halten die Schnittstelle sauber:
1. Vor dem Angebot festlegen, was Sie übernehmen
Nachträglich herausgenommene Positionen ändern die Kalkulation des ganzen Auftrags. Sagen Sie beim Aufmaß, welche Arbeiten Sie selbst machen — dann steht es im Leistungsverzeichnis, und beide Seiten wissen, wo die Grenze liegt.
2. Termine an den Bauablauf hängen
Der Abbruch muss fertig sein, bevor die Installation beginnt; gestrichen wird, wenn Fliesen und Objekte es zulassen. Lassen Sie sich sagen, bis wann Ihr Teil fertig sein muss, und planen Sie einen Puffer ein — ein verspäteter Eigenanteil hält die gesamte Baustelle auf.
3. Übergabepunkte schriftlich festhalten
Welcher Zustand wird übergeben, und wer prüft ihn? Beim Untergrund heißt das: eben, tragfähig, trocken, staubfrei. Ohne festen Übergabepunkt streiten am Ende zwei Seiten darüber, woran ein Mangel liegt.
4. Gewährleistung getrennt betrachten
Für die Arbeit des Betriebs gilt die vereinbarte Gewährleistung, für Ihre eigene gilt keine. Wenn Ihre Vorarbeit die Ausführung des Betriebs beeinflusst — etwa der Untergrund unter den Fliesen —, gehört das vor Beginn ausgesprochen und nicht nach dem ersten Riss.
Was Eigenleistung wirklich spart und was sie kostet
Gespart wird der Lohnanteil der übernommenen Arbeit. Dagegen stehen Posten, die in keiner Rechnung auftauchen:
- Werkzeug und Maschinen, die für einen einzigen Einsatz beschafft oder gemietet werden.
- Material, das ohne Mengenrabatt und ohne Verschnittkalkulation eingekauft wird.
- Die Entsorgung, die bei Eigenleistung Ihre Aufgabe bleibt — mit Container, Fahrten und den Regeln der kommunalen Annahmestelle.
- Zeit, in der das Bad nicht nutzbar ist. Jeder Tag Eigenleistung ist ein Tag ohne Bad.
- Das Risiko einer Nacharbeit, die ein Betrieb dann zu einem anderen Preis ausführt als im ursprünglichen Angebot.
- Fehlende Gewährleistung: Für die selbst ausgeführte Arbeit haftet niemand.
Wer zur Miete wohnt
In einer Mietwohnung ist Eigenleistung im Bad keine reine Geschmacksfrage. Eingriffe in die Substanz — Fliesen abschlagen, Objekte tauschen, Leitungen ändern — brauchen die Zustimmung des Vermieters, und ohne sie kann am Ende der Auszug teuer werden. Wer Schönheitsreparaturen selbst ausführt, bewegt sich in einem anderen Rahmen als jemand, der die Wanne herausreißt.
Was in der Mietwohnung wem gehört, wer welche Kosten trägt und was bei Auszug zurückgebaut werden muss, steht auf der Mietrechtsseite dieses Ratgebers. Klären Sie das, bevor der erste Fliesenmeißel angesetzt wird — danach ist es eine Verhandlung statt einer Absprache.
Woher die Angaben stammen
Jede Zahl und jede Rechtsaussage auf dieser Seite steht mit ihrer Fundstelle beim Absatz, zu dem sie gehört. Hier stehen sie noch einmal beisammen.
| Fundstelle | Stand |
|---|---|
| § 12 Abs. 2 AVBWasserV (Trinkwasseranlage), § 13 Abs. 2 NAV (Elektroanlage), DIN 18534 (Abdichtung von Innenräumen), DIN VDE 0100-701 (Räume mit Badewanne oder Dusche) | Rechtsstand September 2026 |
| § 13 Abs. 2 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung), § 12 Abs. 2 AVBWasserV | Rechtsstand September 2026 |
| DIN 18534 — Abdichtung von Innenräumen | Stand September 2026 |
| TRGS 524 — Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen (Ausschuss für Gefahrstoffe) | Stand September 2026 |
Häufige Fragen
Was darf ich im Bad selbst machen?
Abbruch, Entsorgung, Malerarbeiten, das Verlegen von Fliesen, die Montage von Möbeln und Zubehör sowie Silikonfugen lassen sich in Eigenleistung ausführen. Arbeiten an der Trinkwasser- und der Elektroinstallation nicht: Diese Anlagen dürfen nur eingetragene Installationsunternehmen errichten und ändern. Die Abdichtung ist rechtlich nicht gesperrt, aber der Teil, dessen Fehler sich erst im Bauteil zeigt.
Darf ich Wasseranschlüsse selbst verlegen?
Arbeiten an der Trinkwasseranlage sind einem Installationsunternehmen vorbehalten, das im Installateurverzeichnis des Wasserversorgers eingetragen ist (§ 12 Abs. 2 AVBWasserV). Das betrifft nicht nur die Erstinstallation, sondern auch Änderungen und Instandhaltung. Für die Elektroanlage gilt nach § 13 Abs. 2 NAV dasselbe gegenüber dem Netzbetreiber.
Kann ich die Abdichtung im Bad selbst machen?
Die Abdichtung ist keine dem Fachbetrieb rechtlich vorbehaltene Arbeit, aber die mit den größten Folgen bei einem Fehler: Sie liegt unter dem Belag, lässt sich nachträglich nicht prüfen und ist nur durch Rückbau zu korrigieren. Welcher Aufbau nötig ist, richtet sich nach der Wassereinwirkungsklasse der Fläche nach DIN 18534. Wer sie selbst ausführt, trägt dafür auch das Risiko.
Wie viel spare ich, wenn ich Teile selbst mache?
Gespart wird der Lohnanteil der Arbeiten, die Sie übernehmen — nicht das Material und nicht die Entsorgung. Dagegen stehen Werkzeug, Einkauf ohne Mengenvorteil, die eigene Zeit und das Risiko einer Nacharbeit. Wer den Eigenanteil vor dem Angebot festlegt, sieht die Differenz im Leistungsverzeichnis und muss sie nicht schätzen.
